Für Deggendorf: Stadtratswahl 2008

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Infos zur Stadtratswahl auf www.deggendorf.de

20 Februar, 2008 · Kommentar schreiben

Mittlerweile hat die Stadt Deggendorf meinen Vorschlag umgesetzt auch auf der ersten Seite der Stadt intensiv auf die Kommunalwahlen hinzuweisen. Auch die Stimmzettel als Muster sind als PDF-Datei nun zum runterladen vorhanden.
Am Sonntag, dem 02.03.2008 wird es dann spannend: In 40 Wahllokalen der Stadt und 11 Briefwahlbezirken werden die Stimmzettel der ca 22.500 wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen – bzw. diejenigen, die zur Wahl gegangen sind – ausgezählt. Das kann bis Mitternacht dauern und benötigt in jedem Wahllokal 9 Wahlhelfer. Hm, hier eine Anregung für das nächste Mal: In vielen anderen Gemeinden in Bayern, in manchen schon zum zweiten Mal hintereinander nutzt man Computertechnil zu schnelleren und sicheren Auszählen. Dazu müsste eine SW und elektronischen Schreibstifte angeschafft werden. Es gibt zusätzlich Strichcodes für jeden Kandidaten. Beim Auszählen fährt der Wahlhelfer sooft über den Strichcode, wie der Kandidat auf dem Wahlzettel Stimmen bekommen hat. Das ist viel besser als mühsam Strichlisten anzukreuzen.

Kategorien: Stimmabgabe · Wahlrecht · Wie wird gewählt?

Zum Wahlrecht – Teil II

17 Februar, 2008 · Kommentar schreiben

Am 21.12. habe ich in diesem Blog schon die wichtigsten Anmerkungen zur Stadtratswahl gemacht. Heute sei nur ergänzt, dass am 02.03. nicht nur die Stadtratswahl, sondern auch die Kreistagswahl und die Landratswahl ansteht. Dageen wurde die Oberbürgermeisterin im Jahr 2006 für 6 Jahre gewählt und steht somit nicht zur Wahl. Der Kreistag hat 60 Mitglieder. Demzufolge habe Sie auch 60 Stimmen. Diese können Sie wie die 40 bei der Stadtratswahl auf einzelne Kandidaten (bis zu 3 Stimmen) und über alle Listen verteilen. Auch hier empfiehlt sich eine Wunschliste (z.B. die der CSU) auf jeden Fall oben anzukreuzen.

Briefwahl

Mit der Ihnen zugegangen Wahlbenachrichtigungskarte können Sie Briefwahlunterlagen anfordern, insbesondere wenn Sie am Wahltag verreist sind. In diesem Fall haben Sie auch den Vorteil, dass Sie die sehr großen Wahlzettel bequem zuhause ausfüllen können. Der weiße Zettel ist für die Kreistagswahl, der rosa Zettel für die Stadtratswahl und der blaue Zettel für die Landratswahl.

Ausländer und Zweitwohnsitz – Studenten

Leben Sie in Deggendorf und sind Bürger eines EU-Landes, dann sind Sie für die Kommunalwahl wahlberechtigt! Gleiches gilt Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deggendorf haben, aber vielleicht nur einen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Ein Beispiel dafür sind Studenten und Studentinnen. Sie können dann einen Eintrags ins Wählerverzeichnis beantragen und dann in Deggendorf wählen.

Sitzverteilung und Listenverbindungen

Jede Partei erhält soviele Stimmen wie ihre einzelnen Bewerber in Summe persönliche Stimmen oder Listenstimmen bekommen haben. Rechnet man nun den Anteil einer Liste an den 40 Stadtratssitzen aus, dann gibt es normalerweise keine natürlichen Zahlen als Ergebnis, sondern beispielsweise 7,5 oder 22,6 etc. Die ganzen Anteil ergeben natürlich genau so viele Sitze. Das Problem besteht aber nun mit den Anteilen hinter dem Komma. Hier gibt es keine zwingende mathematische Regel diese Anteile auf ganze Sitze umzurechnen. Deshalb gibt verschiedene Methoden wie d’Hondt oder Hare-Niemeyer. In Bayern gilt das Verfahren von d’Hondt. Dazu werden alle Stimmenzahlen der Listen der Reihen nach durch 1, 2, 3, …., 40 dividiert und die Ergebnisse der Reihe nach geordnet. Die größten 40 Ergebnisse entsprechen je einem Sitz. Mann kann da auch anders erklären: Man finde ein ganze Zahl M, die in etwa der Stimmenzahl, die man für ein Mandat erreichen muss, entspricht und zwar so, dass nach Division aller Stimmenanzahlen durch diese Zahl M und anschließendem Abrunden (!) auf die nächste natürliche Zahl die Summe der Ergebniss gleich 40 ist.

Die CSU und die Junge Liste sind eine Listenverbindung eingegangen. Das bedeutet beim Auszählen zunächst, dass die Stimmen, die die CSU gewonnen hat und die Stimmen, die die Junge Liste gewonnen hat, aufaddiert werden und zunächst so getan wird, als wäre das eine Liste. Es wird dann mit dem oben erklärten Verfahren zunächst ermittelt, wieviele Sitze diese beiden Listen miteinander gewonnen haben. Anschließend wird dann in einem weiteren Zuordnungsverfahren diese Gesamtzahl von Sitzen anteilsmäßig auf die beiden einzelnen Listen verteilt.

Kategorien: Deggendorf · Stimmabgabe · Wahlrecht

Zum Wahlrecht I

21 Dezember, 2007 · Kommentar schreiben

Einige Bemerkungen zum bayerischen Kommunalwahlrecht:

Das bayerische Kommunalwahlrecht geht von dem Gedanken aus, dass nicht die Parteien und Wählervereinigungen das letzte Wort haben sollen, wer denn nun die gewonnen Sitze eines Wahlvorschlags erhält sondern ausschließlich die Bürgerinnen und Bürger. In Deggendorf hat jeder und jede 40 Stimmen für „seine“ Kandidaten, die er oder sie im Stadtrat haben möchte.

Häufeln

Die Reihenfolge der auf den eingereichten Wahlvorschlägen sich bewerbenden Kandidatinnen und Kandidaten haben daher zunächst nur die Bedeutung für das Drucken der Stimmzettel. Die Wählerinnen und Wähler können bis zu 3 Stimmen von ihren 40 Stimmen einem Kandidaten oder ihrer Kandidatin geben. Das bedeutet: maximal 13 (mal 3 = 39) und noch ein weiteres Kreuz. D.h. man schreibt statt eines Kreuzes einfach eine 3 vor dem Namen. Wenn Sie mich bei der Wahl unterstützen wollen, dann schreiben Sie eine 3 vor die Nummer 30 auf der Liste der CSU. Dort findet sich mein Name. Man kann natürlich auch beispielsweise 20 Kandidaten mit je 2 Stimmen unterstützen. Beliebige Kombinationen von 1, 2 oder 3 Stimmen sind möglich. Aber Vorsicht: Sie dürfen sich nicht verzählen, wenn das insgesamt mehr als 40 Stimmen sind, dann sind alle Ihre Stimmen ungültig – es sei denn der Wählerwille ist eindeutig erkennbar und der Wahlzettel „heilbar“. Auf das würde ich mich aber nicht einlassen.

Listenkreuz und Häufeln – Kandidaten durchstreichen

Sie können natürlich auch um die Gefahr des Verzählens auszuschließen nur ein paar wenigen oder nur einen Kandidaten 3 Stimmen geben und dann noch – damit keine Stimme verfällt, der Partei der Wählervereinigung, die Sie unterstützen wollen, noch ein Kreuz oben bei der ganzen Liste machen. Wenn Sie mich in dieser Weise optimal unterstützen wollen, dann setzen Sie eine 3 vor der Nummer 30 bei der CSU (mein Listenplatz) und zusätzlich ein Kreuz oben bei der Liste der CSU. Das bedeutet dann bei der Auszählung, dass alle CSU-Kandidaten – bis auf die Nummer 39 und Nummer 40 – je 1 Stimme bekommen, die Nummer 30 aber 3 Stimmen. Die beiden letzten Bewerber gingen dann leer aus. Insofern ist natürlich die Reihenfolge schon von einer gewissen Bedeutung. Sie können natürlich auch beispielsweise 2 Bewerber durchstreichen. Dann würden die beiden leer ausgehen und die Nummer 39 und 40 bekommt auch je eine Stimme. Ein wichtiger Tipp: Machen Sie auf jeden Fall ein Kreuz bei Ihrer Lieblingsliste (z.B. bei der CSU). Da kann nie was falsch sein, umgekehrt gehen aber dann auch in keinem Fall Stimmen verloren.

Panaschieren

Noch eine weitere Besonderheit kennt das bayerische Kommunalwahlrecht. Unter dem Fremword „Panaschieren“ versteht man die Möglichkeit, dass Sie auch Bewerber verschiedener Liste wählen können – immer vorausgesetzt, Sie vergeben nicht mehr als 40 Stimmen. Auch ein (!) Listkreuz können Sie noch machen, damit die restlichen Stimmen den noch nicht bedachten Bewerbern dieser Liste zugerechnet werden können. Da die ingesamt von einer Liste erhaltenen Stimmen zur Bestimmung der gewonnenen Sitze herangezogen werden, unterstützen Sie mich natürlich nur dann optimal, wenn Sie alle 40 Stimmen entweder durch Häufeln ausschließlich bei CSU-Kandidaten oder aber mit dem Listenkreuz zusätzlich zur 3 vor der Nummer 30 vergeben.

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