Am 21.12. habe ich in diesem Blog schon die wichtigsten Anmerkungen zur Stadtratswahl gemacht. Heute sei nur ergänzt, dass am 02.03. nicht nur die Stadtratswahl, sondern auch die Kreistagswahl und die Landratswahl ansteht. Dageen wurde die Oberbürgermeisterin im Jahr 2006 für 6 Jahre gewählt und steht somit nicht zur Wahl. Der Kreistag hat 60 Mitglieder. Demzufolge habe Sie auch 60 Stimmen. Diese können Sie wie die 40 bei der Stadtratswahl auf einzelne Kandidaten (bis zu 3 Stimmen) und über alle Listen verteilen. Auch hier empfiehlt sich eine Wunschliste (z.B. die der CSU) auf jeden Fall oben anzukreuzen.
Briefwahl
Mit der Ihnen zugegangen Wahlbenachrichtigungskarte können Sie Briefwahlunterlagen anfordern, insbesondere wenn Sie am Wahltag verreist sind. In diesem Fall haben Sie auch den Vorteil, dass Sie die sehr großen Wahlzettel bequem zuhause ausfüllen können. Der weiße Zettel ist für die Kreistagswahl, der rosa Zettel für die Stadtratswahl und der blaue Zettel für die Landratswahl.
Ausländer und Zweitwohnsitz – Studenten
Leben Sie in Deggendorf und sind Bürger eines EU-Landes, dann sind Sie für die Kommunalwahl wahlberechtigt! Gleiches gilt Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deggendorf haben, aber vielleicht nur einen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Ein Beispiel dafür sind Studenten und Studentinnen. Sie können dann einen Eintrags ins Wählerverzeichnis beantragen und dann in Deggendorf wählen.
Sitzverteilung und Listenverbindungen
Jede Partei erhält soviele Stimmen wie ihre einzelnen Bewerber in Summe persönliche Stimmen oder Listenstimmen bekommen haben. Rechnet man nun den Anteil einer Liste an den 40 Stadtratssitzen aus, dann gibt es normalerweise keine natürlichen Zahlen als Ergebnis, sondern beispielsweise 7,5 oder 22,6 etc. Die ganzen Anteil ergeben natürlich genau so viele Sitze. Das Problem besteht aber nun mit den Anteilen hinter dem Komma. Hier gibt es keine zwingende mathematische Regel diese Anteile auf ganze Sitze umzurechnen. Deshalb gibt verschiedene Methoden wie d’Hondt oder Hare-Niemeyer. In Bayern gilt das Verfahren von d’Hondt. Dazu werden alle Stimmenzahlen der Listen der Reihen nach durch 1, 2, 3, …., 40 dividiert und die Ergebnisse der Reihe nach geordnet. Die größten 40 Ergebnisse entsprechen je einem Sitz. Mann kann da auch anders erklären: Man finde ein ganze Zahl M, die in etwa der Stimmenzahl, die man für ein Mandat erreichen muss, entspricht und zwar so, dass nach Division aller Stimmenanzahlen durch diese Zahl M und anschließendem Abrunden (!) auf die nächste natürliche Zahl die Summe der Ergebniss gleich 40 ist.
Die CSU und die Junge Liste sind eine Listenverbindung eingegangen. Das bedeutet beim Auszählen zunächst, dass die Stimmen, die die CSU gewonnen hat und die Stimmen, die die Junge Liste gewonnen hat, aufaddiert werden und zunächst so getan wird, als wäre das eine Liste. Es wird dann mit dem oben erklärten Verfahren zunächst ermittelt, wieviele Sitze diese beiden Listen miteinander gewonnen haben. Anschließend wird dann in einem weiteren Zuordnungsverfahren diese Gesamtzahl von Sitzen anteilsmäßig auf die beiden einzelnen Listen verteilt.
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