Für Deggendorf: Stadtratswahl 2008

Zum Wahlrecht I

21 Dezember, 2007 · Kommentar schreiben

Einige Bemerkungen zum bayerischen Kommunalwahlrecht:

Das bayerische Kommunalwahlrecht geht von dem Gedanken aus, dass nicht die Parteien und Wählervereinigungen das letzte Wort haben sollen, wer denn nun die gewonnen Sitze eines Wahlvorschlags erhält sondern ausschließlich die Bürgerinnen und Bürger. In Deggendorf hat jeder und jede 40 Stimmen für „seine“ Kandidaten, die er oder sie im Stadtrat haben möchte.

Häufeln

Die Reihenfolge der auf den eingereichten Wahlvorschlägen sich bewerbenden Kandidatinnen und Kandidaten haben daher zunächst nur die Bedeutung für das Drucken der Stimmzettel. Die Wählerinnen und Wähler können bis zu 3 Stimmen von ihren 40 Stimmen einem Kandidaten oder ihrer Kandidatin geben. Das bedeutet: maximal 13 (mal 3 = 39) und noch ein weiteres Kreuz. D.h. man schreibt statt eines Kreuzes einfach eine 3 vor dem Namen. Wenn Sie mich bei der Wahl unterstützen wollen, dann schreiben Sie eine 3 vor die Nummer 30 auf der Liste der CSU. Dort findet sich mein Name. Man kann natürlich auch beispielsweise 20 Kandidaten mit je 2 Stimmen unterstützen. Beliebige Kombinationen von 1, 2 oder 3 Stimmen sind möglich. Aber Vorsicht: Sie dürfen sich nicht verzählen, wenn das insgesamt mehr als 40 Stimmen sind, dann sind alle Ihre Stimmen ungültig – es sei denn der Wählerwille ist eindeutig erkennbar und der Wahlzettel „heilbar“. Auf das würde ich mich aber nicht einlassen.

Listenkreuz und Häufeln – Kandidaten durchstreichen

Sie können natürlich auch um die Gefahr des Verzählens auszuschließen nur ein paar wenigen oder nur einen Kandidaten 3 Stimmen geben und dann noch – damit keine Stimme verfällt, der Partei der Wählervereinigung, die Sie unterstützen wollen, noch ein Kreuz oben bei der ganzen Liste machen. Wenn Sie mich in dieser Weise optimal unterstützen wollen, dann setzen Sie eine 3 vor der Nummer 30 bei der CSU (mein Listenplatz) und zusätzlich ein Kreuz oben bei der Liste der CSU. Das bedeutet dann bei der Auszählung, dass alle CSU-Kandidaten – bis auf die Nummer 39 und Nummer 40 – je 1 Stimme bekommen, die Nummer 30 aber 3 Stimmen. Die beiden letzten Bewerber gingen dann leer aus. Insofern ist natürlich die Reihenfolge schon von einer gewissen Bedeutung. Sie können natürlich auch beispielsweise 2 Bewerber durchstreichen. Dann würden die beiden leer ausgehen und die Nummer 39 und 40 bekommt auch je eine Stimme. Ein wichtiger Tipp: Machen Sie auf jeden Fall ein Kreuz bei Ihrer Lieblingsliste (z.B. bei der CSU). Da kann nie was falsch sein, umgekehrt gehen aber dann auch in keinem Fall Stimmen verloren.

Panaschieren

Noch eine weitere Besonderheit kennt das bayerische Kommunalwahlrecht. Unter dem Fremword „Panaschieren“ versteht man die Möglichkeit, dass Sie auch Bewerber verschiedener Liste wählen können – immer vorausgesetzt, Sie vergeben nicht mehr als 40 Stimmen. Auch ein (!) Listkreuz können Sie noch machen, damit die restlichen Stimmen den noch nicht bedachten Bewerbern dieser Liste zugerechnet werden können. Da die ingesamt von einer Liste erhaltenen Stimmen zur Bestimmung der gewonnenen Sitze herangezogen werden, unterstützen Sie mich natürlich nur dann optimal, wenn Sie alle 40 Stimmen entweder durch Häufeln ausschließlich bei CSU-Kandidaten oder aber mit dem Listenkreuz zusätzlich zur 3 vor der Nummer 30 vergeben.

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